Computer-Hardware an der CAU/TF (PCs, Notebooks, Monitore, Drucker, Komponenten usw.) muss in der Regel über die zentral vereinbarten Hardware-Rahmenverträge beschafft werden.
Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Spezialhardware, Server, Sonderkonfigurationen) darf von diesem Standardweg abgewichen werden – dann aber immer in Abstimmung mit der Zentralen Beschaffungsstelle.
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